
Strafbefehl erhalten? Jetzt sofort handeln!
Ein Strafbefehl ist keine Bagatelle. Oft drohen Geldstrafen, Eintrag ins Führungszeugnis oder sogar eine Freiheitsstrafe. Ich verteidige Sie schnell, kompetent und diskret.
Viele Betroffene glauben, ein Strafbefehl sei weniger schlimm als eine Anklage. Tatsächlich ersetzt er aber ein Urteil – wenn Sie nicht fristgerecht Einspruch einlegen, wird er rechtskräftig. Die Frist beträgt nur 2 Wochen!
📄 Strafbefehl prüfen lassen
⏱️ Fristen einhalten
⚖️ Chancen auf Freispruch oder Einstellung nutzen
Folgen eines Strafbefehls
💶 Geldstrafe
Ab 90 Tagessätzen: Eintrag ins Führungszeugnis
🚗 Führerscheinentzug
Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis
⛓️ Freiheitsstrafe
Oft auf Bewährung, dennoch gravierende Folgen
📄 Vorstrafe
Beeinträchtigt Beruf, Studium oder Beamtenstatus
Meine Leistungen
🔍 Prüfung des Strafbefehls
Einschätzung der Erfolgsaussichten und Verteidigungsstrategie
⏱️ Fristgerechter Einspruch
Rechtzeitiges Handeln, damit keine Rechtskraft eintritt
⚖️ Beratung zur Verfahrensstrategie
Ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht
🏛️ Verteidigung vor Gericht
Vertretung im Hauptverfahren, wenn es zur Verhandlung kommt
💶 Transparente Kosten
Klare Pauschalen, erster telefonischer Kontakt kostenfrei
FAQs
Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
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Antwort: Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil, das ein Gericht ohne mündliche Hauptverhandlung erlässt. Grundlage sind meist nur die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Wird kein Einspruch eingelegt, ist der Strafbefehl rechtskräftig und gilt wie ein Urteil. Häufig wird er bei einfacheren Straftaten eingesetzt, etwa bei Verkehrsdelikten, kleineren Betrugs- oder Körperverletzungsfällen.
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Antwort: Sie haben ab Zustellung genau zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Danach wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig. Ein verspäteter Einspruch ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Strafbefehl nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde.
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Antwort: Das Gericht setzt dann in der Regel eine mündliche Hauptverhandlung an. Dort werden Zeugen vernommen und Beweise geprüft. Der Strafbefehl kann aufgehoben, abgeändert oder auch bestätigt werden. Ein Einspruch eröffnet also die Chance, das Verfahren aktiv zu beeinflussen – birgt aber auch das Risiko einer höheren Strafe, wenn das Gericht nach Beweisaufnahme zu einer ungünstigen Einschätzung kommt.
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Antwort: Die häufigsten Strafen sind Geldstrafen, Fahrverbote oder Bewährungsstrafen. Schon ab 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt man als vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Führungszeugnis. Das kann schwerwiegende Folgen für Beruf, Beamtenstatus, Ausbildung oder Aufenthaltstitel haben.
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Antwort: Rein rechtlich können Sie den Einspruch auch selbst einlegen. In der Praxis ist es aber fast immer sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten: Ich prüfe die Ermittlungsakte, schätze Erfolgschancen ein und entwickle eine Strategie. Ohne anwaltliche Unterstützung laufen Sie Gefahr, Fristen oder Chancen zu übersehen und unvorbereitet in eine Verhandlung zu gehen.
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Antwort: Für die Beratung und Vertretung biete ich transparente Pauschalpreise an. Häufig ist eine außergerichtliche Prüfungschon ausreichend, manchmal ist eine umfassende Verteidigung bis zur Hauptverhandlung nötig. Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität – der erste telefonische Kontakt ist kostenfrei.
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Antwort:
Den Strafbefehl einfach „liegen lassen“ → nach 14 Tagen ist er rechtskräftig.
Ohne Akteneinsicht Einspruch einlegen → man muss wissen, was die Beweise hergeben.
Unüberlegte Aussagen bei Polizei oder Gericht → oft verschlechtert das die Lage.
Die richtige Reihenfolge lautet: Akteneinsicht – Beratung – Entscheidung über Einspruch.
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Strafbefehlverfahren kommen meist bei einfacheren oder mittleren Straftaten zum Einsatz, wenn das Gericht den Fall ohne Hauptverhandlung entscheiden möchte. Typische Beispiele sind:
Verkehrsdelikte (z. B. Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)
Körperverletzung im unteren bis mittleren Bereich
Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung
Besitz oder Erwerb geringer Mengen Betäubungsmittel
Beleidigung oder andere Delikte im sozialen Umfeld
👉 Auch wenn die Taten oft „alltäglich“ erscheinen, können die Folgen erheblich sein: Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Eintrag ins Führungszeugnis.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Warten Sie nicht ab – die Uhr tickt. Nur ein rechtzeitiger Einspruch wahrt Ihre Chancen.
Nutzen Sie unser Kontaktformular, oder rufen Sie einfach gleich an: ☎️ 0761/88787580
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