Opfervertretung · Internetkriminalität
Betrogen, gehackt oder bloßgestellt im Netz?
Ob Vermögensschaden, Identitätsmissbrauch oder rechtswidrige Inhalte – ich setze Ihre Rechte als Geschädigter konsequent und diskret durch.
Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon · ausführliches Beratungsgespräch 180 € inkl. MwSt.
Straftaten im Netz – die häufigsten Fälle
Die Erscheinungsformen von Cyberkriminalität sind vielfältig. Gemeinsam ist den Betroffenen oft, dass sie nicht wissen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Betrug & Erpressung
Gefälschte Online-Shops, Romance Scam und betrügerische Investitionsplattformen zählen ebenso zu diesem Bereich wie Ransomware-Angriffe, bei denen Daten verschlüsselt und Lösegeld gefordert wird. Wir unterstützen bei Strafanzeige, Schadensersatz und Vermögensrückgewinnung.
Identitätsdiebstahl
Die missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten – etwa zum Abschluss von Verträgen oder zur Eröffnung von Konten – verursacht nicht nur finanziellen Schaden, sondern schadet auch der Bonität. Wir helfen, die Folgen zu begrenzen und Ansprüche zu sichern.
Äußerungsdelikte & Hassrede
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen in sozialen Netzwerken sowie strafbare Hassrede – etwa Volksverhetzung oder öffentliche Bedrohung – sind keine Bagatellen. Wir vertreten Betroffene gegenüber Tätern, Plattformen und im Strafverfahren, auch bei anonym geposteten Inhalten.
Hacking & unbefugter Datenzugriff
Unbefugtes Eindringen in Accounts, Ausspähen persönlicher oder geschäftlicher Daten sowie der Missbrauch dieser Informationen sind strafbare Handlungen, gegen die rechtlich vorgegangen werden kann.
Cyberstalking & Cybermobbing
Belästigungen, Bedrohungen und systematische Nachstellungen im digitalen Raum sind strafbar. Wir unterstützen beim Erlass zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen und bei der Strafverfolgung.
Digitale Gewalt & nicht-einvernehmliche Inhalte
Die unerlaubte Verbreitung intimer Aufnahmen (Revenge Porn), sexualisierte Deepfakes, bildbasierte Belästigung sowie Sextortion – also Erpressung mit kompromittierenden Inhalten – greifen tief in die Persönlichkeitsrechte ein. Wir handeln schnell: auf Löschung, Strafverfolgung und Schadensersatz.
Was sich erreichen lässt
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Geld zurückholen
Rückforderung und Schadensersatz – gegenüber dem Täter und, wo möglich, gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern.
Strafanzeige & Verfolgung
Eine fundierte Anzeige, die Ermittlungen anstößt – und Ihre Begleitung als Geschädigter im Verfahren.
Täter ermitteln
Auskunftsansprüche, um die Personen hinter Konten, Shops und Zahlungswegen zu identifizieren.
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Beweissicherung
Schnelle, gerichtsfeste Sicherung flüchtiger digitaler Spuren, bevor sie verschwinden.
Löschung & Unterlassung
Entfernung rechtswidriger Inhalte und eine verbindliche Verpflichtung, sie nicht zu wiederholen.
Schadensersatz & Entschädigung
Geldentschädigung bei schwerwiegenden Verletzungen Ihrer Rechte.
Ihr Anwalt
Felix Stolterfoth
Rechtsanwalt · Kanzlei Stolterfoth, Freiburg
Ich weiß, wie sich digitale Spuren sichern, Geldflüsse nachvollziehen und Verantwortliche hinter Konten, Shops und Zahlungswegen ermitteln lassen – das entscheidet im digitalen Raum oft über den Erfolg.
Häufig gestellte Fragen
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Oft lässt sich etwas erreichen, garantieren kann das niemand. Je nach Fall kommen Rückforderung beim Täter, Ansprüche gegen Banken oder Zahlungsdienstleister und die Rückabwicklung von Zahlungen in Betracht. Entscheidend sind schnelles Handeln und gesicherte Beweise – beides bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.
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Sperren Sie betroffene Konten und Karten sofort und melden Sie den Vorfall der Bank. Ob die Bank den Schaden tragen muss, hängt unter anderem davon ab, ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Ich prüfe Ihre Haftung und mache berechtigte Ansprüche geltend.
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Häufig ja. Plattformen, Banken und Zahlungsdienstleister können zur Auskunft verpflichtet werden, und Geldflüsse lassen sich oft weiterverfolgen, selbst wenn der Täter zunächst anonym erscheint. Ob sich der Aufwand lohnt, schätze ich vorab ehrlich ein.
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Zunächst durch eine begründete Aufforderung an die verantwortliche Person oder die Plattform mit Frist. Reagiert niemand, lässt sich die Löschung gerichtlich durchsetzen – bei Eilbedürftigkeit über eine einstweilige Verfügung, oft binnen weniger Tage.
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Beides verfolgt unterschiedliche Ziele: Die Strafanzeige dient der Verfolgung des Täters, der Zivilrechtsweg der Rückzahlung, Löschung, Unterlassung und Entschädigung. In vielen Fällen ist die Kombination am wirksamsten.
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Möglichst schnell. Sichern Sie Beweise (Screenshots mit Datum, Links, Zahlungsbelege, Nachrichten) und löschen Sie nichts. Für eine einstweilige Verfügung ist Eile sogar Voraussetzung – wer zu lange wartet, verliert diesen schnellen Weg.
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Der erste telefonische Kontakt ist kostenlos. War die Rechtsverletzung eindeutig, trägt häufig die Gegenseite die Kosten der berechtigten Rechtsverfolgung. Den voraussichtlichen Rahmen bespreche ich vorab transparent mit Ihnen.
Wie ein Mandat bei mir abläuft, lesen Sie auf der Seite Opfervertretung →
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