TÄTIGKEITSBEREICH
Strafverteidigung
WANN ICH TÄTIG WERDE
In welchen Situationen ich helfe
Eine Strafverteidigung beginnt idealerweise so früh wie möglich – nicht erst vor Gericht. Je früher ich eingebunden werde, desto mehr Handlungsspielraum haben wir gemeinsam.
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Machen Sie keine Angaben, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Ich prüfe den Sachverhalt und berate Sie zum weiteren Vorgehen.
Anklage & Hauptverhandlung
Ich bereite die Verteidigung sorgfältig vor, analysiere die Ermittlungsakte und entwickle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie – für eine bestmögliche Ausgangslage vor Gericht.
Strafbefehl
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Ich prüfe, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Aussichten ein Widerspruch hätte.
Hausdurchsuchung
Eine Durchsuchung trifft Menschen oft unvorbereitet. Ich berate Sie zu Ihren Rechten vor Ort und prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme – mit dem Ziel, verwertbare Beweise anzufechten.
Festnahme & Untersuchungshaft
Bei Festnahme oder drohendem Haftbefehl handeln wir sofort. Ich setze mich umgehend mit den Behörden in Verbindung und arbeite auf eine schnellstmögliche Haftentlassung hin.
Rechtsmittel & Revision
Ein Urteil ist nicht immer das letzte Wort. Ich prüfe Urteile auf Rechtsfehler und vertrete Sie in Berufungs- und Revisionsverfahren sowie bei Fragen der Strafvollstreckung.
SCHWERPUNKT
Cyberstrafrecht
Mein inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf dem Cyberstrafrecht – von Hacking und digitalem Betrug bis zu Äußerungsdelikten und digitaler Gewalt.
Mehr zum Schwerpunkt ↗
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Erstgespräch & Lageeinschätzung
Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt. Ich gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Lage, erkläre Ihre Rechte und bespreche das weitere Vorgehen. Keine falschen Versprechen – dafür klare Orientierung.
MEINE ARBEITSWEISE
So gehe ich vor
Eine gute Strafverteidigung erfordert Gründlichkeit, Schnelligkeit und Erfahrung. Hier ein Überblick, wie ein Mandat typischerweise abläuft.
2
Akteneinsicht & Analyse
Ich beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und analysiere die Ermittlungsakte sorgfältig – auf Beweisschwächen, Verfahrensfehler und Ansatzpunkte für die Verteidigung.
3
Entwicklung der Verteidigungsstrategie
Auf Basis der Aktenlage entwickeln wir gemeinsam eine Strategie. Dabei bespreche ich alle Optionen offen mit Ihnen – von der Einstellung des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung.
4
Vertretung in allen Verfahrensphasen
Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren: Ermittlungen, Hauptverhandlung, Urteil und falls nötig Rechtsmittel. Sie sind zu jeder Zeit informiert und gut vorbereitet.
Hausdurchsuchung? Festnahme? Vorladung?
Bewahren Sie Ruhe. Machen Sie keine Angaben zur Sache – das ist Ihr gutes Recht. Fordern Sie sofort anwaltlichen Beistand.
Schweigen Sie – zu Ihrer eigenen Sicherheit
Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache
Bestehen Sie auf anwaltlichen Beistand
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Je früher Sie einen Anwalt beauftragen, desto mehr kann er für Sie tun. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine schnelle und unverbindliche Kontaktaufnahme. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.