
Verkehrsstrafrecht & Führerscheinentzug – Ihr Anwalt in Freiburg
Schnelle Hilfe bei Verkehrsdelikten
Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Drogen am Steuer – im Verkehrsstrafrecht drohen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern fast immer auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Für viele bedeutet das: Gefahr für den Job und massive Einschränkungen im Alltag.
Ich bin Rechtsanwalt Felix Stolterfoth, Strafverteidiger in Freiburg mit langjähriger Erfahrung und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.
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Typische Fälle im Verkehrsstrafrecht
Schon ab 0,3 ‰ in Kombination mit Fahrfehlern droht eine Strafe, ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit.
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen wird fast immer die Fahrerlaubnis entzogen.
Trunkenheitsfahrt
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren nach sich ziehen. Meist wird zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen, oft verbunden mit langen Sperrfristen.
Unfallflucht
Drogen am Steuer
Wer unter Einfluss von Cannabis, Kokain oder anderen Betäubungsmitteln fährt, riskiert nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Der Verlust des Führerscheins bedeutet oft auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Polizei und Staatsanwaltschaft handeln sofort – wer schweigt, schützt sich.
Frühzeitige Verteidigung eröffnet Chancen, Fahrverbot oder Entzug zu vermeiden.
„Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor wir gesprochen haben – Schweigen ist Ihre beste Verteidigung.“
Ihre Vorteile mit meiner Verteidigung
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Erfahrung aus hunderten Strafverfahren
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Kenntnis der lokalen Gerichte & Behörden in Freiburg
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Transparente Kosten (ab 1.800 € inkl. MwSt.)
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Persönliche Betreuung – keine Abgabe an Mitarbeiter
Transparente Kosten – klare Pauschalen
Erstberatung: 180 € inkl. MwSt.
Ermittlungsverfahren: ab 1.800 € inkl. MwSt.
Gerichtstermin: 700–900 € inkl. MwSt.
FAQs
Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
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Antwort: Nein. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zu machen. Eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Ich beantrage für Sie Akteneinsicht und bespreche dann mit Ihnen die beste Strategie.
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Antwort: Ein Fahrverbot wird in der Regel für 1 bis 3 Monate verhängt. In schwereren Fällen wird die Fahrerlaubnis ganz entzogen und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten angeordnet. Ob Sie den Führerschein behalten können, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls und einer guten Verteidigung ab.
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Antwort: Ja. Schon kleine Unterschiede in Promillegrenze, Unfallhergang oder Voreintragungen können entscheidend sein. Mit anwaltlicher Verteidigung lassen sich Strafen häufig reduzieren, Fahrverbote verkürzen oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden.
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Antwort: In vielen Fällen ja – insbesondere, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Ich kläre für Sie kostenlos ab, ob Ihre Versicherung die Kosten der Verteidigung übernimmt.
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Antwort: Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen – etwa nach Drogenfahrten oder bei Alkoholfahrten mit über 1,6 ‰. Ich prüfe in Ihrem Fall, ob eine MPU wahrscheinlich ist und wie Sie sich gezielt vorbereiten können.
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Antwort: Nach einem Entzug ist die Fahrerlaubnis meist für eine Sperrfrist gesperrt (mindestens 6 Monate). Erst danach können Sie einen neuen Führerschein beantragen. In manchen Fällen – etwa bei erstmaligen Verstößen oder besonderen persönlichen Umständen – lässt sich die Sperrfrist verkürzen.
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Antwort: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Außerdem verlängern sich Sperrfristen erheblich. In dieser Situation ist sofortige anwaltliche Beratung besonders wichtig.

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